AG Limburg, Urteil vom 23.04.2015, AZ: 4 C 1277/14 (17) HintergrundDie Parteien streiten über restliche Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Der vom Kläger beauftragte Sachverständige ermittelte in seinem Gutachten einen Wiederbeschaffungswert von 22.000,00 € und einen Restwert von 10.500,00 €. Tatsächlich konnte der Kläger sein Fahrzeug jedoch zu einem Restwert von 12.000,00 € veräußern, den er vorliegend auch anrechnet. […]