BGH, Beschluss, Urteil vom 21.01.2014, AZ: VI ZR 366/13 HintergrundDem Kläger wurde in der Vorinstanz ein Anspruch auf weitere Nutzungsentschädigung mit der Begründung versagt, der bei dem Verkehrsunfall beschädigte VW-Bus diene unmittelbar der Erbringung gewerblicher Leistungen. Hiergegen wendet sich die Revision mit der Argumentation, dass ein Fahrzeug nur dann unmittelbar zur Gewinnerzielung genutzt wird, wenn […]